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OLG Koblenz (9 WF 358/02) | Datum: 06.06.2002
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, hat jedoch ganz überwiegend keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin ist bei der Festsetzung der Vergütung der Verfahrenspflegerin im wesentlichen von den zutreffenden rechtlichen und [...]