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BayObLG (3Z BR 65/02) | Datum: 09.04.2002
I. Für die Betroffene ist ein Betreuer bestellt. Die Betreuung erstreckte sich zunächst auf die Aufgabenkreise Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Entscheidungen über die Unterbringung und unterbringungsähnliche [...]