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SchlHOLG (13 WF 142/99) | Datum: 06.01.2000
Zu Recht hat das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluß den Streitwert für die Prozeß- und Verhandlungsgebühr getrennt festgesetzt, für die Prozeßgebühr auf 65.000,- DM, für die Verhandlungsgebühr auf 3.000,- DM. [...]