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OLG Naumburg (10 Wx 12/00) | Datum: 14.12.2000
I. Der Antragsteller wurde am 18. Februar 1932 in M. geboren. In der Geburtsurkunde Nr. 333/1932 des Standesamtes M. ist verzeichnet, dass er den Vornamen Ericht Otto erhalten hat, er somit männlichen Geschlechts ist. [...]