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OLG Köln (16 Wx 93/00) | Datum: 09.08.2000
I. Die 79-jährige Betroffene verfügt über Vermögen von fast 270.000,00 DM und monatliche Einkünfte von ca. 6.100,00 DM, denen monatliche Ausgaben von ca. 4.000,00 DM gegenüber stehen. Der Beteiligte zu 2. ist eines [...]