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BayObLG (1Z BR 88/98) | Datum: 29.04.1999
I. Die im Alter von 88 Jahren verstorbene Erblasserin hatte keine Kinder. Ihr Ehemann war bereits 1977 verstorben. Er hatte, nachdem das Ehepaar 1949 von Berlin nach München gezogen war, mit der Beteiligten zu 1 in dem [...]