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»Der Tod des 'anderen Elternteils' steht der Einbenennung nach § 1618 BGB n.F. nicht entgegen. Jedoch ist dann zur Wirksamkeit der Namensänderung gemäß § 1618 S. 4 BGB n.F. die Ersetzung der Einwilligung des Verstorbenen durch das Familiengericht erforderlich.«
FamRZ 1999, 1372 NJWE-FER 1999, 148 OLGReport-Zweibrücken 1999, 302 [...]
Zwar zählt die Alterssicherung der Landwirte nach dem ALG im weitesten Sinne zur gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch sind die hieraus folgenden Anwartschaften bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches nicht nach § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB, sondern nach Nr. 4 der genannten Vorschrift einzuordnen und zu bewerten.
EzFamR aktuell 2000, 141 OLGReport-Zweibrücken 2000, 164 [...]
»Die betriebliche Altersversorgung der BASF AG Ludwigshafen am Rhein, ist nach den im Zeitraum 1989 bis 1998 vorgenommenen Anpassungen ihrer Rentenleistungen und deren Vergleich mit den Wertsteigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung nunmehr als im Leistungsstadium dynamisch anzusehen (Änderung der bisherigen Senatsrechtsrechtssprechung, Beschluss vom 17.05.1988 - 2 UF 104/87, FamRZ 1988, 1288).«
FamRZ 2000, 539 NJW-RR 2001, 292 OLGReport-Zweibrücken 2000, 165 [...]