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Unterhält die Ehefrau während der Ehe über mehrere Jahre hinweg ein intimes Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund der Familie, führt dies nach § 1579 Nr. 6 BGB auch dann zu einer Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt, wenn dieses Verhältnis vor der Trennung der Parteien endet und erst nach der Trennung der Parteien wieder auflebt.
FamRZ 2000, 290 FuR 2000, 189 MDR 2000, 35 OLGReport-Koblenz 1999, 442 [...]
Erklärt ein Unterhaltsschuldner in einem anwaltlichen Schriftsatz, er verpflichte sich zu höheren Kindesunterhaltszahlungen, so liegt in dieser Zusage eine Selbstmahnung des Schuldners. Mit der Selbstmahnung gerät der Schuldner in Verzug, denn der Ausspruch einer Mahnung des Berechtigten ist entbehrlich, wenn der Verpflichtete sich ausdrücklich zu seiner Unterhaltsschuld bekennt. Zahlt der Unterhaltsschuldner dann entgegen seiner Zusage nur einen niedrigeren Unterhalt, kann in der Zahlungsreduzierung kein Widerruf der Selbstmahnung gesehen werden. Der Unterhaltsschuldner müsste vielmehr klar und unmissverständlich eine Herabsetzung des anerkannten Betrages verlangen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Solange er dies nicht tut, besteht der Verzug fort. Allenfalls kann in der jahrelangen Nichtgeltendmachung des erhöhten Betrages nach einseitiger Reduzierung ein Verzicht des Unterhaltsgläubigers auf den höheren Unterhalt gesehen werden.
FamRZ 2000, 443 FuR 2000, 342 NJW-RR 2000, 73 OLGReport-Köln 2000, 90 [...]