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SchlHOLG (15 WF 168/99) | Datum: 28.09.1999
Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Das Nettoeinkommen der Antragstellerin beträgt 3.126,36 DM zuzüglich Kindergeld 500,-DM. Das Kindergeld ist in vollem Umfang bei dem [...]