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Allein daraus, daß eine Schmerzensgeldrente nach § 77 Abs. 2 BSHG nicht als Einkommen anzusehen ist, kann nicht gefolgert werden, daß ein auf Schmerzensgeldzahlungen beruhendes Vermögen ebenfalls anrechnungsfrei verbleiben muß. Ob und inwieweit ein auf Schmerzensgeldzahlungen beruhendes Vermögen für das Bestreiten von Prozeßkosten einzusetzen ist, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Der Einsatz von Schmerzensgeld zum Bestreiten der Prozeßkosten ist jedenfalls dann zumutbar, wenn nur ein geringer Teil des Schmerzensgeldes für die Prozeßkosten benötigt wird und die Prozeßkostenhilfe beantragende Partei mit einem Einfamilienhaus weiteres Vermögen hat.
FamRZ 1998, 758 NJW-RR 1998, 1616 OLGReport-Zweibrücken 1998, 132 [...]
»1. In Sorgerechtsregelungsverfahren ist - vorbehaltlich begründeter Ausnahmen - das betroffene Kind grundsätzlich zu hören. 2. Ein Verstoß gegen diese Anhörungspflicht ist ein erheblicher Verfahrensfehler, der in entsprechender Anwendung des Rechtsgedanken aus §§ 539 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.«
FamRZ 1998, 960 MDR 1998, 721 OLGReport-Zweibrücken 1998, 168 [...]
»Bezeichnet ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der ein schriftliches Gutachten vorgelegt hat, ein zum Zwecke der Kritik angekündigtes Privatgutachten unbesehen als Gefälligkeitsgutachten, kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründen.«
FamRZ 1998, 380 NJW 1998, 912 OLGReport-Zweibrücken 1998, 204 VersR 1998, 1438 [...]
»Mit der Vornahme der geschuldeten Handlung (hier: Auskunftserteilung gemäß § 1379 Abs. 1 BGB) wird eine Zwangsgeldfestsetzung als Beugemittel gegenstandslos. Für einen nach (formeller) Bestandskraft der Zwangsgeldfestsetzung gestellten Aufhebungsantrag besteht deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis.«
EzFamR aktuell 1997, 395 FamRZ 1998, 384 FuR 1998, 59 OLGReport-Zweibrücken 1998, 131 [...]