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Ist das Gericht der Auffassung, daß die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und nicht alle notwendigen Belege beigefügt sind, hat es unverzüglich nach § 118 Abs. 2 ZPO auf einen ordnungsgemäßen Antrag hinzuwirken. Andernfalls kann es den Antrag nach Abschluß des Verfahrens nicht wegen unzureichender Angaben und Belege zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zurückweisen.
EzFamR aktuell 1998, 126 FamRZ 1998, 630 MDR 1998, 559 OLGReport-München 1998, 51 [...]
»1. In Sorgerechtsregelungsverfahren ist - vorbehaltlich begründeter Ausnahmen - das betroffene Kind grundsätzlich zu hören. 2. Ein Verstoß gegen diese Anhörungspflicht ist ein erheblicher Verfahrensfehler, der in entsprechender Anwendung des Rechtsgedanken aus §§ 539 ZPO auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.«
FamRZ 1998, 960 MDR 1998, 721 OLGReport-Zweibrücken 1998, 168 [...]
1. Die Namenswahl bei einem Kind steht den Eltern als den Sorgeberechtigten grundsätzlich frei.2. Bei der Namenswahl ist der natürlichen Ordnung der Geschlechter Rechnung zu tragen.3. Wird ein Vorname (hier: Raven) in einem Land als männlicher, nach dem Vortrag der Sorgeberechtigten in einem anderen Land aber als weiblicher Vorname gebraucht, dann ist dieser Vorname für ein Mädchen auch in Deutschland zulässig, wenn zusätzlich ein klärender geschlechtsspezifischer Vorname (hier: Frederike) erteilt wird.
FGPrax 1998, 24 FamRZ 1999, 46 MDR 1998, 162 OLGReport-Frankfurt 1998, 69 [...]