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1. Mit der Trennung der Eltern erlangt das Kind einen von beiden Elternteilen abgeleiteten Doppelwohnsitz. 2. Der Aufenthalt der Kindesmutter und des Kindes in einem Frauenhaus begründet einen Wohnsitz des Kindes am Ort des Frauenhauses, wenn der Aufenthalt dort länger dauert (hier: seit mehr als vier Wochen) und wenn insbesondere durch nach außen erkennbare Umstände deutlich wird, daß die Mutter den betreffenden Ort zum ständigen Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu machen gewillt ist (hier. Wohnungssuche am Ort des Frauenhauses).
FamRZ 1997, 1294 NJW-RR 1997, 1165 NJWE-FER 1997, 260 (LS) [...]
1. Die Mahnung erfordert für ihre Wirksamkeit eine der Höhe nach bestimmte und eindeutige Leistungsaufforderung. Bei mehreren Unterhaltsgläubigern (hier: drei Kinder aus geschiedener Ehe) muß die Mahnung den für den jeweiligen Gläubiger geforderten Unterhaltsbetrag konkret beziffern. Verzug tritt für jeden Gläubiger nur in Höhe des konkret bezifferten Betrages ein. 2. Bedarf der Unterhaltsschuldner einer Haushaltshilfe und werden diese Leistungen von Familienangehörigen (hier: Mutter und Schwester des Verpflichteten) erbracht, dann sind die an sich für die Haushaltshilfe benötigten Beträge (hier: 200 DM im Monat) fiktiv zugunsten des Verpflichteten zu berücksichtigen, da es sich bei den Leistungen der Angehörigen um freiwillige Leistungen handelt, die die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht erhöhen sollen.
FamRZ 1997, 1102 NJW-RR 1997, 962 NJWE-FER 1997, 222 (LS) OLGReport-Hamm 1997, 205 [...]
1. Die gegenwärtig geführte Diskussion über die Sicherheit der Renten rechtfertigt nicht den Verzicht auf die Durchführung des erweiterten Splittings zugunsten des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs beim Ausgleich betrieblicher Altersversorgungen. 2. Zu den auszugleichenden Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung gehören auch das nach der Satzung des Versorgungsträgers geschuldete Weihnachtsgeld und die Treueprämie, wenigstens soweit beides regelmäßig zu zahlen ist.
FamRZ 1998, 628 NJW-RR 1997, 1298 NJWE-FER 1997, 266 (LS) [...]