Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ihre Suche einschränken

Rechtsgebiet

Gericht

Fundstelle

Aktuelle Suchergebnisse 121 - 128 von 128 .
Sortieren nach   

1. Soweit sich aus § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG hinsichtlich der Bewertung der Einkommensverhältnisse ergibt, daß von dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen der Eheleute auszugehen ist, handelt es sich um einen Ausgangswert, der im Hinblick auf die übrigen Umstände des Einzelfalls für die abschließende Wertfestsetzung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen von 4.000 DM bis zwei Millionen DM zu erhöhen oder aber herabzusetzen ist. 2. Verbessern sich die Einkommensverhältnisse während des Verfahrens, so sind entsprechend § 15 Abs. 1 GKG die Nettoeinkünfte zugrundezulegen, die bei Beendigung der Instanz, also in den letzten drei Monaten vor dem Urteil, von den Eheleuten erzielt wurden. 3. Das Vorhandensein von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern wirkt sich streitwertmindernd aus, weil durch die Unterhaltsbelastung die wirtschaftliche Lage der Eltern auf längere Zeit erheblich beeinflußt wird. Der Ansatz eines Betrages von 300 DM je Kind ist angemessen. 4. Bei der Beurteilung der Frage, ob das Scheidungsverfahren seinem Umfang und seiner Bedeutung nach unterdurchschnittlich ist, was einen Abschlag auf den Streitwert nach den Einkommensverhältnissen rechtfertigen würde, kann nur darauf abgestellt werden, ob das Verfahren vom Normaltyp einer Scheidungssache deutlich abweicht. 5. Eine einverständliche Scheidung, bei der ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden hat, ist stets von geringem Umfang. Auch die streitige Scheidung ist wegen der Zerrüttungsvermutung des § 1566 BGB beziehungsweise wegen der unschwer festzustellenden Zerrüttung durchweg von geringem Umfang. Der allein für die Bemessung des Streitwerts maßgebliche Verfahrensaufwand unterscheidet sich nicht danach, ob eine einverständliche Scheidung vorliegt oder durch Zeitablauf die Zerrüttungsvermutung greift. 6. Hieraus folgt, daß die Scheidung, die sich in einem Termin erledigen läßt, in der Praxis den Normalfall darstellt, so daß für sie als Regelwert das dreimonatige

OLG Thüringen (WF 7/97) | Datum: 24.07.1997

FamRZ 1999, 602 [...]

Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch stellt keinen übergegangenen Unterhaltsanspruch dar, sondern ist ein Anspruch eigener Art, der auf der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind und der Notwendigkeit beruht, die Unterhaltslast im Innenverhältnis zwischen den Eltern gerecht zu verteilen und der letztlich auf die Erstattung von - vom betreuenden Elternteil geleisteten - Barunterhalt gerichtet ist (BGH NJW 1989, 2816). Im Rahmen seiner Prüfung ist also zu ermitteln, welchen Barunterhalt der nicht betreuende Elternteil hätte leisten müssen. Da es sich nicht um einen Aufwendungsersatzanspruch handelt, hat der den Anspruch geltend machende Elternteil seine Baraufwendungen nicht im einzelnen darzulegen, was nachträglich, weil es sich weitgehend um Kosten für den normalen Lebensunterhalt handelt, ohnehin kaum möglich sein dürfte. Der Barbedarf des Minderjährigen, der sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils richtet, steht vom Grundsatz her fest und wird herkömmlicherweise nach Tabellensätzen pauschal bewertet. Es ist deshalb im Grundsatz davon auszugehen, daß der Elternteil der keinen Barunterhalt für das Kind erhält, es aber versorgt, auch den vorhandenen Barbedarf deckt. Sofern der Verpflichtete einen geringeren Aufwand behauptet, hat er diese zugunsten des betreuenden Elternteils bestehende Vermutung zu entkräften. Macht der Elternteil, der das gemeinsame minderjährige Kind betreut und auch für den Barunterhalt aufgekommen ist, im Rahmen eines Verfahrens auf Zahlung von Kindesunterhalt nach Volljährigkeit des Kindes (das den Prozeß nicht weiterführt) einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend, so ist dies eine nach § 263 ZPO zulässige Klageänderung.

OLG Koblenz (11 UF 1266/94) | Datum: 03.07.1997

Zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch siehe auch: Scholz FamRZ 1994, 1314 ; Roth FamRZ 1994, 793 FamRZ 1998, 173 NJW-RR 1997, 1230 NJWE-FER 1997, 281 [...]

Aktuelle Suchergebnisse 121 - 128 von 128 .