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BayObLG (2Z BR 105/96) | Datum: 10.07.1997
I. Antragsteller, Antragsgegnerin und weiterer Beteiligter sind die Mitglieder einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Dem Antragsteller steht ein Miteigentumsanteil von 410, 46/1000, verbunden mit dem [...]