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OLG Frankfurt/Main (20 W 606/94) | Datum: 06.06.1997
Ein die Anfechtung eines Erbvertrags begründender Inhaltsirrtum liegt vor, wenn sich der Erblasser beim Abschluß des Erbvertrages über dessen rechtliche Tragweite, insbesondere über die eintretende Bindungswirkung [...]