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»Der eigene angemessene Unterhalt des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten (nachehelicher 'billiger' Selbstbehalt i.S.d. § 1581 BGB) muß im Verhältnis zu dem geschiedenen anderen Ehegatten deutlich über dem notwendigen Unterhalt liegen, auch wenn der eheangemessene Unterhalt (§ 1578 Abs. 1 BGB) geringer als der notwendige Unterhalt war.«
OLG Nürnberg (7 UP 2836/95) | Datum: 04.10.1995
Art. 6 Abs. 1 GG gestattet es nicht, dem Elternteil, dem das Recht der Personensorge nicht zusteht, allein wegen seiner Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas den persönlichen Umgang mit seinem Kind zu versagen, wenn in der Vergangenheit keinerlei massive Beeinflussungen stattgefunden hat, dies auch für die Zukunft zugesagt wird und darüber hinaus der Umgang mit dem Kind spannungsfrei gestaltet werden kann.
OLG Nürnberg (16 UF 1680/95; 16 WF 1620/95) | Datum: 12.06.1995
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