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Da § 18a HausratsVO hinsichtlich der Regelung der Nutzung der Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens (§ 1361b BGB) nur auf die §§ 11 - 18 HausratsVO nicht jedoch auf § 7 HausratsVO verweist, ist der Vermieter im Verfahren betreffend die Nutzung der Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens weder Beteiligter noch hat er in einem derartigen Verfahren ein Beschwerderecht.
EzFamR aktuell 1993, 310 FuR 1993, 289 OLGReport-München 1993, 334 [...]
Eine Klage auf Abänderung einer den nachehelichen Unterhalt betreffenden notariellen Vereinbarung ist eine Streitigkeit über eine durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, der isoliert als Unterhaltsklage oder im Wege der Abänderungsklage geltend gemacht wird, ist Feriensache. Keine Feriensache liegt vor, wenn der nacheheliche Unterhalt im Verbund als Folgesache geltend gemacht wird. Ob mit der Widerklage ein Anspruch geltend gemacht wird, der keine Feriensache darstellt, spielt keine Rolle, weil sich die Eigenschaft als Feriensache oder nicht nur aus der Klage ergibt.
FamRZ 1994, 310 FuR 1994, 54 NJW-RR 1994, 1416 OLGReport-München 1994, 90 [...]