Sortieren nach
Wird einem Vormund durch Vorbescheid seine Entlassung angedroht, so ist gegen diese Androhung die einfache Beschwerde zulässig. Dagegen ist der Vorbescheid als solcher nur im Erbscheinsverfahren und im Verfahren betreffend die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zulässig wegen der dort bestehenden Gefahren. Für die Zulassung des Vorbescheides im Verfahren betreffend die Entlassung eines Einzelvormunds nach § 1886 BGB besteht kein Bedürfnis.
DAVorm 1993, 1124 FamRZ 1994, 51 MDR 1993, 1116 Rpfleger 1994, 22 [...]