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Endet die Ehezeit vor dem 1.1.1992 und wird danach die Scheidung ausgesprochen, so sind für die Umrechnung eines statischen Versorgungsanrechts nach §§ 1587a Abs. 3, 1587a Abs. 4 BGB in den Wert einer vergleichbaren Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Inkrafttreten des SGBVI nicht mehr die nach dem bisherigen Rentenrecht ermittelten Rechengrößen anzuwenden.
a.A. OLG München - 4 UF 94/92 - vom 11.5.1992, FamRZ 1992, 957 FamRZ 1992, 959 [...]
1. Der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht einem Ehegatten i.S. des § 1608 BGB nicht gleich. 2. Die Tatsache allein, daß das - in Ausbildung befindliche - volljährige Kind mit einem leistungsfähigen Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, mindert noch nicht die Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes und führt nicht zum Ausschluß des (Ausbildungs-)Unterhaltsanspruchs gegen die Eltern.
DAVorm 1993, 1131 DRsp I(165)228d FamRZ 1993, 352 NJW 1993, 2880 [...]
Die Durchführung des Zugewinnausgleichs ist grob unbillig, wenn nach der Trennung und kurz vor Zustellung des Scheidungsantrages ein Ehegatte günstig Vermögensgegenstände erwirbt, ohne Mittel einzusetzen, die während der Ehe erwirtschaftet wurden. Der daraus folgende Vermögenszuwachs ist nicht ehebezogen, so daß einem Anspruch auf Zugewinnausgleich der Einwand der groben Unbilligkeit entgegengesetzt werden kann.
Vgl. auch BGH, NJW-RR 1992, 900 ; Wiegemann, FamRZ 1990, 627 FamRZ 1992, 1300 NJW-RR 1993, 903 [...]