Sortieren nach
Vor Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes muß geprüft werden, welche anderen Maßnahmen eine Trennung des Kindes von seinen Eltern erübrigen könnten. Das seit dem 1.1.1991 geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet eine Reihe von Hilfen zur Erziehung. Im vorliegenden Fall wäre eine Erziehungsberatung und die sozialpädagogische Familienhilfe in Betracht gekommen. Diese Maßnahmen gehören zu den öffentlichen Hilfen, auf die § 1666 a BGB Bezug nimmt.
DAVorm 1992, 234 FamRZ 1992, 90 MDR 1991, 971 NJW 1992, 121 [...]
»Die Selbstbindung des Beschwerdegerichts an eine frühere Entscheidung setzt im Erbscheinsverfahren voraus, daß das selbe Verfahren erneut in die Rechtsmittelinstanz gelangt. Hat das Beschwerdegericht in einem neuen Verfahren über einen anders lautenden Erbscheinsantrag zu entscheiden, ist es nicht gehindert, den Sachverhalt rechtlich und tatsächlich anders zu würdigen.«
BayObLGZ 1991 Nr. 59 BayObLGZ 1991, 323 FamRZ 1992, 343 NJW 1992, 322 Rpfleger 1992, 26 [...]