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OLG Hamburg (12 UF 78/89) | Datum: 10.10.1989
»... Der Scheidungsauspruch erster Instanz wird erst rechtskräftig, wenn die Berufungsfrist des § 516 ZPO [für die Ehesache] abgelaufen und in den Fristen des § 629 a Abs. 3 ZPO [i. d. F. des UÄndG] keine [...]
OLG Hamburg (7 WF 106/89) | Datum: 25.10.1989
Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde der Kläger ist unbegründet. Mit Recht hat die Familienrichterin den Klägern Prozesskostenhilfe versagt, soweit diese von der Freien und Hansestadt Hamburg auf sich [...]