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OLG Frankfurt/Main (20 W 306/89) | Datum: 09.10.1989
»... Der Erbschein ist ein Zeugnis über erbrechtliche Verhältnisse, an der Erbfolge selbst ändert er sachlich nichts (Palandt/Edenhofer, BGB , 48. Aufl., Überblick vor § 2353 Anm. 4 m. w. N.). Da er bekunden soll, wer [...]
LG Köln (2 Wx 57/88) | Datum: 02.01.1989
(a) »... Wenn die Erben unbekannt sind, kann das Nachlaßgericht gemäß § 1960 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB für denjenigen, der Erbe wird, einen Pfleger (Nachlaßpfleger) bestellen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. ... [...]