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KG (24 W 2148/88) | Datum: 15.06.1988
Anmerkung Leßmann, JZ 1989, 38 B. Aus dem Familienrecht ergeben sich Besuchs- und Zugangsrechte, die um so stärker sind, je näher die verwandtschaftlichen Beziehungen geknüpft sind. Ein Adoptivkind steht in engster [...]