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OLG Köln (4 WF 200/87) | Datum: 06.11.1987
(a) »... Die AntrG. [Mutter] hat monatliche Nettoeinkünfte von 1010 DM.. . Für das Kind, das bei der Mutter lebt, werden vom getrenntlebenden AntrSt. monatlich 500 DM Unterhalt gezahlt. Seit Änderung des § 115 ZPO zum [...]