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OLG Köln (4 WF 172/87) | Datum: 16.10.1987
(b) »Die Bekl. [Unterhaltsgläubigerin] hat den geltend gemachten Anspruch sofort anerkannt und nicht durch ihr Verhalten zur Erhebung der [Abänderungs-]Klage [mit dem Ziel der Herabsetzung des Unterhaltsbetrags] [...]