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BVerfG (1 BvR 276/83) | Datum: 04.04.1984
A. Der Beschwerdeführer beanstandet, daß der Bundesgerichtshof seine Revision bei einem Wert der Beschwer von über 40 000 DM deshalb als unzulässig verworfen hat, weil er entgegen der Ansicht eines allgemeinen [...]