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RG (IV 14/41) | Datum: 14.05.1941
Die Ehegatten können einen dem Grund nach geschuldeten (gesetzlichen) Unterhaltsanspruch in einer Vereinbarung konkretisieren und dabei z.B. die Höhe in Abweichung von der Halbteilung (§ 1578 BGB ), den Ausschluß [...]