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Rechtsgebiet
Gericht
Jahr
Beträge für die Vermögensbildung sind - mit Ausnahme der Arbeitnehmersparzulage - bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners auch dann nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie vom Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen erbracht werden.
SchlHOLG (15 UF 159/89 - wu.) | Datum: 09.11.1992
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