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Wenn der Unterhaltspflichtige den Lebensunterhalt vor der Trennung im wesentlichen durch Zuwendungen seiner Eltern und Überziehung des Bankkontos bestritten hat, erscheint es vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten nicht angemessen, den Trennungsunterhalt durch Kredite zu finanzieren. Auch die Verwertung eines Erbanteils kommt dann nicht in Betracht, wenn dies vor der Trennung nicht beabsichtigt war.
FamRZ 1993, 62, 63 LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 60 NJW 1993, 2186 [...]
Wertangaben - Der nach § 1379 Abs. 1 BGB zur Auskunftserteilung über sein Vermögen wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs verpflichtete Ehegatte hat seine Angaben so bestimmt zu machen, daß der andere Ehegatte die Vermögenswerte selbst in etwa ermitteln kann.
FamRZ 1975, 514 LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 19 NJW 1975, 1568 [...]
Eine notarielle Vereinbarung zwischen Eheleuten, in der sie nach zwanzigjähriger Ehe wechselseitig auf Zugewinn, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt verzichten, ist wegen Verstoßes gegen § 138 BGB als nichtig anzusehen, wenn sie sich effektiv als einseitiger Verzicht der Ehefrau darstellt und wenn diese dabei ohne Gegenleistung auf beträchtliche Vermögenswerte verzichtet.
krit. Anmerkung Hornhardt DNotZ 1981, 444 FamRZ 1981, 1087 LSK-FamR/Hülsmann, § 1408 BGB LS 34 [...]
A. Die Regelung des § 1362 BGB, daß zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten vermutet wird, daß die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen Sachen dem Schuldner gehören, ist durch § 1357 BGB widerlegt. Im Zweifel ist anzunehmen, daß beide Ehegatten Miteigentümer werden. B. Die Vermutung des § 1362 BGB kann dadurch widerlegt werden, daß nachgewiesen wird, daß die Ehegatten Miteigentümer sind. Beim Erwerb von Hausrat kann Miteigentumserwerb nach § 1357 I BGB erfolgen. Es ist davon auszugehen, daß Eheleute an den Gegenständen des angemessenen Familienbedarfs auch gemeinsames Eigentum erworben haben, so daß dem nichtschuldenden Ehegatten die Klage nach § 771 ZPO offensteht.
FamRZ 1989, 88 LSK-FamR/Fischer, § 1357 BGB LS 5 LSK-FamR/Hülsmann, § 1362 BGB LS 2 [...]