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A. Besteht die einzige Gemeinsamkeit der innerhalb der ehelichen Wohnung getrenntlebenden Eheleute in dem sonntäglichen Mittagstisch mit den gemeinschaftlichen kleinen Kindern, so steht dies der Annahme des Getrennlebens nicht entgegen, wenn es ausschließlich im Interesse der Kinder geschieht, um sie schonend auf den evtl. Auszug eines Elternteils vorzubereiten. B. Leben die Eltern innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt und nehmen aber ansonsten jeden Sonntag das Mittagessen mit den gemeinschaftlichen kleineren Kindern gemeinsam ein, so steht diese gemeinsame Tätigkeit der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen, wenn damit ausschließlich der Zweck verfolgt wird, die Kinder schonend auf den bevorstehenden Auszug eines Elternteils vorzubereiten.
FamRZ 1986, 388 LSK-FamR/Hülsmann, § 1567 BGB LS 8 NJW 1987, 1561 [...]
A. Die Ersetzung kann unter Auflagen erteilt und von Bedingungen abhängig gemacht werden. B. Soll das Vormundschaftsgericht die Zustimmung eines Ehegatten zu einem Rechtsgeschäft ersetzen, so muß das Rechtsgeschäft zwar nicht bereits formgültig abgeschlossen, es müssen aber alle Punkte festgelegt sein, die wichtig sind für die Beurteilung der Frage, ob das Geschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.
LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 29 LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 30 OLGZ 1984, 296 [...]