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OLG Frankfurt/Main (1 UF 257/86) | Datum: 10.04.1987
»... Bis zu seiner selbst ausgesprochenen Kündigung bei seiner früheren Arbeitgeberin am 1. 7. 1985 konnte [der Bekl.] über ein monatliches Nettoeinkommen von rund 2700 DM verfügen. Das AG hat den Bekl. an letzterem [...]