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Vor Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes muß geprüft werden, welche anderen Maßnahmen eine Trennung des Kindes von seinen Eltern erübrigen könnten. Das seit dem 1.1.1991 geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet eine Reihe von Hilfen zur Erziehung. Im vorliegenden Fall wäre eine Erziehungsberatung und die sozialpädagogische Familienhilfe in Betracht gekommen. Diese Maßnahmen gehören zu den öffentlichen Hilfen, auf die § 1666 a BGB Bezug nimmt.
DAVorm 1992, 234 FamRZ 1992, 90 MDR 1991, 971 NJW 1992, 121 [...]
1. Der Richter hat während des Laufs einer Betreuung das Weiterbestehen der Voraussetzungen der Betreuung zu überwachen und spätestens nach Ablauf der Frist gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG über die Verlängerung oder Aufhebung der Maßnahme zu entscheiden. 2. Aus dieser Pflicht folgt die alleinige Zuständigkeit des Richters und nicht die des Rechtspflegers, über die Abgabe, die Übernahme oder die Vorlage des Verfahrens an ein Obergericht zu entscheiden. 3. Gerichtliche Handlungen des Gerichts, das ein Betreuungsverfahren auf Grund einer Abgabeverfügung des Rechtspflegers übernommen hat, bleiben gemäß § 7 FGG wirksam.
EzFamR aktuell 1993, 76 FamRZ 1993, 448 FuR 1993, 109 MDR 1993, 382 Rpfleger 1993, 189 [...]
1. In Unterbringungsverfahren ist wegen der erforderlichen Fachkenntnisse in aller Regel ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger zu bestellen. 2. Die Vergütung des Verfahrenspflegers richtet sich nach §§ 1835 BGB, 112 Abs. 4 BRAGO, da der Verweis in § 1835 Abs. 4 S. 2 BGB sich nicht auf die Höhe der Vergütung bezieht.
AnwBl 1993, 640 FamRZ 1994, 525 JurBüro 1993, 726 MDR 1993, 1248 Rpfleger 1993, 483 [...]