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Der nichteheliche Erzeuger ist auch dann verpflichtet, der Mutter die Kosten einer Fehlgeburt zu erstatten, wenn diese durch einen gegen seinen Willen vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch herbeigeführt wurde.
Ebenso: Brüggemann, FamRZ 1971, 140, 142. FamRZ 1976, 288 LSK-FamR/Hannemann, § 1615n BGB LS 2 [...]