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BayObLG (1Z BR 261/96) | Datum: 19.09.1997
I. Aus der Ehe der 1995 im Alter von 87 Jahren verstorbenen Erblasserin mit ihrem im Jahr 1967 vorverstorbenen Ehemann war ein Sohn hervorgegangen. Dieser ist 1968 verstorben. Er hinterließ drei Kinder, die 1961 [...]