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BSG (1 RA 25/87) | Datum: 02.12.1987
ZPO a. F. entsprechende Regelung nicht mehr. Dennoch gilt sie der Sache nach fort mit der Folge, daß die PKH als eine an die spezielle Situation des Begünstigten geknüpfte höchstpersönliche Berechtigung mit dem Tode [...]