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OLG Hamm (8 UF 475/87) | Datum: 07.06.1989
»... Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten [ist] grundsätzlich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Scheidung zu bemessen. Dessen ungeachtet sind in der Folgezeit beim Unterhaltspflichtigen eintretende [...]