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OLG Düsseldorf (1 UF 100/86) | Datum: 24.03.1987
»... Der AntrG. steht zwar .. gemäß § 1573 Abs. 2 BGB für die Zeit ab der Rechtskraft der Scheidung ein monatlicher Aufstockungsunterhalt in Höhe von 447 DM zu. Jedoch ist die Verpflichtung des AntrSt., die Differenz [...]