Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Frankfurt/Main (4 UF 258/21) | Datum: 03.05.2023
Die dem Sachverständigen C für die Erstattung seines schriftlichen Gutachtens vom 23.1.2023 zu zahlende Vergütung wird festgesetzt auf 8.233,97 Euro. Die der Sachverständigen B für die Erstattung ihres schriftlichen [...]