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OLG Frankfurt/Main (3 UF 213/21) | Datum: 13.11.2023
Die der Sachverständigen A für die Erstattung ihres schriftlichen Gutachtens vom 12.06.2023 zu zahlende Vergütung wird festgesetzt auf 20.890,47 €. I. Gegenstand des vor dem Senat anhängigen Beschwerdeverfahrens ist [...]