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OLG Karlsruhe (20 UF 80/23) | Datum: 21.07.2023
1. Der Antragsgegner ist des eingelegten Rechtsmittels der Beschwerde verlustig und hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 2. Der Verfahrenswert wird für beide Instanzen auf jeweils 24.207 € festgesetzt. [...]