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OLG Frankfurt/Main (6 UF 20/23) | Datum: 08.05.2023
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 37.327,- Euro festgesetzt. I. Die Beteiligten haben sich mit Beschwerde und Anschlussbeschwerde [...]