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OLG Frankfurt/Main (5 UF 88/20) | Datum: 31.08.2022
Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, an den Beschwerdegegner über den durch Teilbeschluss vom 30.10.2018 titulierten Betrag von 845.294,- € hinaus einen weiteren Zugewinnausgleich in Höhe von 502.063,84 € [...]