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KG (1 W 471/21) | Datum: 01.03.2022
Die Zwischenverfügung wird aufgehoben. 1. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO , und hat auch in der Sache Erfolg. Die von dem Grundbuchamt aufgezeigten Eintragungshindernisse bestehen nicht, so dass die [...]