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OLG Frankfurt/Main (4 UF 17/22) | Datum: 22.04.2022
Die Beschwerden der Verfahrensbeiständin und des Kindesvaters werden zurückgewiesen. Die Gerichtskosten für das Rechtsmittelverfahren haben die Kindeseltern jeweils zur Hälfte zu tragen. Von der Anordnung einer [...]