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OLG Frankfurt/Main (6 UF 70/21) | Datum: 26.01.2022
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert. Die Antragstellerin wird verpflichtet, an den Antragsgegner eine Nutzungsvergütung in Höhe von 15.933,- € zu zahlen. Im Übrigen [...]