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BVerwG (6 AV 6.21) | Datum: 31.08.2021
Als zuständiges Gericht wird das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestimmt. I Die Antragstellerin beantragte beim Amtsgericht Wiesbaden, das Standesamt Wiesbaden anzuweisen, ihre Geburtsurkunde auf den Namen Esther Anna G. [...]