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LSG Baden-Württemberg (L 2 R 117/21) | Datum: 11.08.2021
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 20. November 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. [...]