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OLG Frankfurt/Main (4 WF 199/20) | Datum: 22.01.2021
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die Kindeseltern haben die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. Kosten, die durch die Bestellung der Verfahrensbeiständin entstanden sind, [...]