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OLG Frankfurt/Main (5 WF 75/20) | Datum: 15.05.2020
Der angefochtene Beschluss in Verbindung mit dem Beschluss vom 13.3.2019 wird abgeändert. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin A wird auf 222.955,41 EUR festgesetzt. Das [...]