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OLG Brandenburg (9 WF 189/19) | Datum: 09.09.2019
1. Die Beschwerde des Sachverständigen vom 4. Juni 2019 wird verworfen. 2. Der Antragsteller hat Kosten i.H.v. 4.446 € (4.500 € abzgl. 54 €) zu zahlen. Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers vom 6. Juni 2019 [...]